MC Event-Halle

AGB GARDEROBE


Der Besucher sollte seine Garderobe zur Aufbewahrung während der Veranstaltung gegen Aushändigung einer Garderobemarke dem Garderobenpersonal übergeben. Dafür wird eine Gebühr von 2,- Euro erhoben.
Mit Aushändigung der Garderobenmarke übernimmt das Musik Center Schenefeld die Haftung für grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert des Garderobenstücks bis zur Höchstsumme von 50,00 Euro pro Garderobenmarke. Von der Haftung ausgeschlossen sind Bargeld und andere in den Kleidungsstücken befindliche Gegenstände, wie andere Kleidungsstücke (Mütze, Schal, Pulli, etc.), Geldbeutel, Handy, etc.. Die Abgabe solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Garderobe wird gegen Vorlage der Garderobenmarke ohne Nachprüfung der Berechtigung an den Besucher zurückgegeben.
Garderobengegenstände dürfen ohne Marke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht worden ist, dass der Besucher der berechtigte Empfänger ist (Ausweis oder Führerschein in dem Garderobengegenstand). Zu Nachforschungen über die tatsächliche Berechtigung des Empfängers bei der Aushändigung eines zur Aufbewahrung übergebenen Garderobengegenstandes gegen die Rückgabe einer Garderobenmarke ist das Musik Center Schenefeld nicht verpflichtet.
Bei Verlust oder Schaden an der Garderobe ist das Garderobenpersonal unverzüglich zu informieren.
Nicht abgeholte Jacken werden 14 Tage aufbewahrt. Wenn sie bis dahin nicht abgeholt worden sind, werden sie entsorgt.