AGB GARDEROBE
Der Besucher sollte seine Garderobe zur Aufbewahrung während der Veranstaltung
gegen Aushändigung einer Garderobemarke dem Garderobenpersonal übergeben. Dafür
wird eine Gebühr von 2,- Euro erhoben.
Mit Aushändigung der Garderobenmarke übernimmt das Musik Center Schenefeld die
Haftung für grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der
Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal. Die Haftung beschränkt sich
auf den Zeitwert des Garderobenstücks bis zur Höchstsumme von 50,00 Euro pro
Garderobenmarke. Von der Haftung ausgeschlossen sind Bargeld und andere in den
Kleidungsstücken befindliche Gegenstände, wie andere Kleidungsstücke (Mütze,
Schal, Pulli, etc.), Geldbeutel, Handy, etc.. Die Abgabe solcher Gegenstände
erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Garderobe wird gegen Vorlage der Garderobenmarke ohne Nachprüfung der
Berechtigung an den Besucher zurückgegeben.
Garderobengegenstände dürfen ohne Marke nur dann ausgehändigt werden, wenn
glaubhaft gemacht worden ist, dass der Besucher der berechtigte Empfänger ist
(Ausweis oder Führerschein in dem Garderobengegenstand). Zu Nachforschungen über
die tatsächliche Berechtigung des Empfängers bei der Aushändigung eines zur
Aufbewahrung übergebenen Garderobengegenstandes gegen die Rückgabe einer
Garderobenmarke ist das Musik Center Schenefeld nicht verpflichtet.
Bei Verlust oder Schaden an der Garderobe ist das Garderobenpersonal
unverzüglich zu informieren.
Nicht abgeholte Jacken werden 14 Tage aufbewahrt. Wenn sie bis dahin nicht
abgeholt worden sind, werden sie entsorgt.